Die größte deutschsprachige Online-Selbsthilfegruppe von und für Patienten mit Wirbelsäulendeformitäten wie Skoliose, Morbus Scheuermann und Kyphose (Hyperkyphose). Hier können sich Patienten informieren und Erfahrungen austauschen.
Stellt sich nur wieder die Frage, wer spendabler ist: BVA oder WGKK?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dir das aussuchen kannst. Das kommt drauf an, wo du (bzw. deine Eltern) versichert bist. Soweit ich informiert bin läuft das so: Wenn der Elternteil bei dem du mitversichert bist BeamteR ist, dann zur BVA; wenn er/sie ArbeiterIn oder AngestellteR bei einer Wiener Firma ist, dann WGKK (niederösterreichische Firma: NÖGKK). BVA ist aber meiner Meinung nach besser, weil ich hab schon von mehreren Leuten gehört, dass der Kurantrag dort problemlos bewilligt wird.
Wie ist das jetzt: Ich habe das Schreiben vom Arzt zugeschickt bekommen, in dem er die SV ersucht, mir eine Kur in einer Schroth-Klinik zu genehmigen. Das kann doch aber zum Einreichen nicht genug sein. Was ist mit dem Kur-Antrags-Formular? Das müsste doch auch vom Arzt ausgefüllt werden.
Ich hab jetzt heute noch mal beim Grill angerufen und der hat mir gesagt, dass dieses Formular nur für Kuraufenthalte innerhalb Österreichs ist und dass sein Schreiben für die KK genügt (und bis jetzt auch immer genügt hat).
wollte mich nur mal als junge Österreicherin zu wort melden, denn wie ich das mitbekommen habe, ist das auch kein einfacher weg, eine REHA- Genemigung zu bekommen.
Aber immerhin bin ich froh, dass die Kassa wenigstens einen Teil meines Korsett bezahlt! (eh den größten teil)
Wie schon von Toni gesagt: Es zählen die Kontakte, die man hat....
Mir wurde dir Kur jetzt zwar für drei Wochen von der BVA genehmigt, das Blöde ist nur, dass ich jetzt kurzfristig einen Halbtagsjob begonnen habe, nicht mehr bei meiner Mutter mitversichert bin, somit nicht mehr bei der BVA, was wiederum heißt, dass die mir die Kur jetzt natürlich nicht bezahlt und ich bei der WGKK noch einmal einreichen muss *auszuck*.