Behindertenausweis
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dragonmaster
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Sandman77 hat geschrieben:Wenn er geld machen will soll er es machen aber nicht auf meinem Kosten!!!
Die Verfasser haben doch nur einen allgemeinen Ratgeber geschrieben, der mit Skoliose oder mit dem Bundesverband ja erstmal gar nichts zu tun hat. Er ist lediglich für Skoliose-Betroffene, die einen Behinderten-Ausweis beantragen wollen, auch interessant. Das hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun, ob dieses ein kostenloses und solidarisches Forum ist (was zweifellos zutrifft).
Aber das Forum mag noch so solidarisch sein, die Verfasser haben trotzdem für ihre Arbeit ein Honorar verdient, und wen das Buch interessiert, der sollte bereit sein, dafür zu zahlen. Das ist alles, was ich sagen wollte (der "Gast" war ich).
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All That Is Gold Does Not Glitter,
Not All Those Who Wander Are Lost...
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Luise
Gestern hatte ich Termin bei meiner Orthopädin: große Untersuchung, Röntgen, ausmessen, vergleichen mit früheren Röntgenbildern....War ein tagesfüllendes Programm! Nun weiß ich endlich wieviel Grad meine Verkrümmung hat: zwischen 50 und 55 Grad.Es ist auf den Röntgenbildern zu erkennen, daß sich die Skoliose ganz allgemein in den letzten 10 Jahren verschlechtert hat, das betrifft die ganze Wirbelsäule, von der Halswirbelsäule, über die Brustwirbelsäule bis zur Lendenwirbelsäule. Man kann ganz allgemein sagen, besser wird nichts mehr werden, bei aller "Pflege". Nun kommen bei mir noch angeborene, stark ausgeprägte Fußballen hinzu, das will die Ärztin mit angeben. Sie schreibt das Gutachten sofort und dann müssen wir sehen... Sie meinte jedoch, es wird maximal ein Gdb von 30, wenn nicht sogar erst mal prinzipiell alles abgeschmettert wird, das ist nämlich so üblich. Dann heißt es Widerspruch einlegen, dann werde ich wieder hier bei Euch anklopfen. Mein Ziel ist es schon wenigstens einen GdB von 50, 30 würde mir garnichts nutzen. Soweit mein Zwischenbericht!
Laßt es Euch gut gehen. Liebe Grüße Marion (Bin mit Marion in dieses Forum nicht reingekommen, deshalb mein zweiter Vorname Luise. Da in den verschiedenen Foren oft die selben User sind, dies nur zur Erklärung.)
Laßt es Euch gut gehen. Liebe Grüße Marion (Bin mit Marion in dieses Forum nicht reingekommen, deshalb mein zweiter Vorname Luise. Da in den verschiedenen Foren oft die selben User sind, dies nur zur Erklärung.)
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Gast
schwerbehindertenausweis?
hi#! ich hab mal ne frage. ich bin jetz 18, und habe aufgrund von nf1 eine skoliose, die dez 1999 operiert wurde. vor der op war sie ziemlich heftig, und ich hatte ein eingeschränktes lungenvolumen, jetz lässt sichs leben, aber sie ist noch nich ganz weg und ich hab eine stange im rücken.
kann man unter den umständen einen schwerbehinderten ausweis beantragen? mfg
a.
kann man unter den umständen einen schwerbehinderten ausweis beantragen? mfg
a.
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Daniela17
Hey, also ich habe 2Stangen im Rücken, auf Grund einer Skoliose, die mal über 60° betrug und habe auch versucht einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen aber mir wurde gesagt, dass die Prozentzahl der behinderung nicht hoch genug ist. Ich glaube sie muss 50% sein oder so, aber da bin ich mir nicht sicher, jedenfalls habe ich damals keinen bekommen und habe sogar 2Stangen im Rücken!
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Gast
- Silas
- Profi

- Beiträge: 3067
- Registriert: Sa, 06.11.2004 - 23:34
- Geschlecht: weiblich
- Therapie: Rahmouni Korsett
Schroth KG
Ihr solltet auf jeden Fall versuchen, einen Behindertenausweis zu beantragen.
Wieviel Prozent ihr bekommt, hängt einerseits vom Ausmaß der Skoliose bzw. Wirbelsäulenversteifung und der daraus resultierenden Funktionseinschränkungen, die ihr gegenüber einer durchschnittlichen vergleichbaren Person habt, andererseits aber auch vom Sachbearbeiter im Versorgungsamt und dessen Tagesform...
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man erst ab 50%, aber auch schon z. B. 20% lassen machen sich bei der Steuer bemerkbar.
Wenn ihr einen Behindertenausweis beantragt, solltet ihr Eure Ärzte darüber informieren, da diese Unterlagen ans Versorgungsamt schicken müssen.
Beim Formulieren sollte darauf geachtet werden, nicht nur die Diagnosen zu beschreiben, sondern die daraus resultierenden Probleme (z. B. Versteifung der Wirbelsäule von Th3 - L2, dadurch Schuhe und Socken anziehen nicht mehr möglich oder auf Grund eingeschränkten Lungenvolumens ist es nicht möglich, mehr als 100m zu gehen). Ihr solltet auch auf Schmerzproblematik und psychische Verfassung hinweisen.
Übrigens: wenn weite Teile der Wirbelsäule versteift sind (durch OP oder Korsett), sieht das Gesetz mindestens 50% vor. Die Chancen auf einen Behindertenausweis sind also gut.
Ich werde auch einen Behindertenausweis beantragen und berichte Euch dann vom Erfolg oder Mißerfolg.
Viele Grüße
Silas
Wieviel Prozent ihr bekommt, hängt einerseits vom Ausmaß der Skoliose bzw. Wirbelsäulenversteifung und der daraus resultierenden Funktionseinschränkungen, die ihr gegenüber einer durchschnittlichen vergleichbaren Person habt, andererseits aber auch vom Sachbearbeiter im Versorgungsamt und dessen Tagesform...
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man erst ab 50%, aber auch schon z. B. 20% lassen machen sich bei der Steuer bemerkbar.
Wenn ihr einen Behindertenausweis beantragt, solltet ihr Eure Ärzte darüber informieren, da diese Unterlagen ans Versorgungsamt schicken müssen.
Beim Formulieren sollte darauf geachtet werden, nicht nur die Diagnosen zu beschreiben, sondern die daraus resultierenden Probleme (z. B. Versteifung der Wirbelsäule von Th3 - L2, dadurch Schuhe und Socken anziehen nicht mehr möglich oder auf Grund eingeschränkten Lungenvolumens ist es nicht möglich, mehr als 100m zu gehen). Ihr solltet auch auf Schmerzproblematik und psychische Verfassung hinweisen.
Übrigens: wenn weite Teile der Wirbelsäule versteift sind (durch OP oder Korsett), sieht das Gesetz mindestens 50% vor. Die Chancen auf einen Behindertenausweis sind also gut.
Ich werde auch einen Behindertenausweis beantragen und berichte Euch dann vom Erfolg oder Mißerfolg.
Viele Grüße
Silas
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
(Stephen Hawking)
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Daniela17
ach du auch blutverlust *gg* ich hab auch viel fremdblut bekommen..ich weiß ja nicht, ob die frage "wo wurdest du operiert" an mich gerichtet war, aber ich beantworte sich einfach mal. meine op war in der wwk in bad wildungen..ja klar kann man manches nich machen, aber mir wurde gesagt die prozentzahl der behinderung sei nicht hoch genug, um einen schwerbehindertenausweis bekommen zu können...hast du denn einen?
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Karlson vom Dach
- treues Mitglied

- Beiträge: 413
- Registriert: Fr, 17.09.2004 - 22:08
- Wohnort: München
So ein Schwerbehindertenausweis hat viele Vorteile. Allerdings muß der Betroffene, soweit ich informiert bin, den Besitz seinem Arbeitgeber melden. Man genießt damit einen besonderen Kündigungsschutz.
Allerdings dürfte es um einiges schwieriger sein, nach Verlust des Arbeitsplatzes einen neuen zu finden...
Man lernt dazu einiges in der Sozialberatung in BaSa.
Allerdings dürfte es um einiges schwieriger sein, nach Verlust des Arbeitsplatzes einen neuen zu finden...
Man lernt dazu einiges in der Sozialberatung in BaSa.
spielt es eine rolle dabei, dass ich auch noch nf1 habe? (ein gendefekt, von dem die skoliose kommt)
http://home.arcor.de/nf-Bremen/nf1.html
(kleine info darüber)
http://home.arcor.de/nf-Bremen/nf1.html
(kleine info darüber)
- Silas
- Profi

- Beiträge: 3067
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- Therapie: Rahmouni Korsett
Schroth KG
Der Schwerbehindertenstatus hat bei der Arbeitsplatzsuche sogar u. U. große Vorteile. Je nach Größe des Unternehmens, ist dies verpflichtet eine entsprechende Anzahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen oder eine (ich nenne sie jetzt mal) "Strafzahlung" zu entrichten. Deshalb sind Arbeitgeber oft daran interessiert, schwerbehinderte und dennoch weitgehend voll arbeitsfähige Mitarbeiter zu beschäftigen.
Der Gendefekt dürfte keinerlei Auswirkungen haben, erwähnen würde ich ihn trotzdem. Es geht wie gesagt nicht darum, dass man einfach nur Diagnosen im Antrag nennt, sondern um die Folgen, die diese verursachen. Es gibt zahlreiche Skoliotiker, die keinerlei Beeinträchtigungen haben und deshalb auch trotz großer Verkrümmungen keinen Anspruch auf einen Behindertenausweis. Andererseits kann man bei relativ geringen Verkrümmungen schon unter starken Bewegungseinschränkungen und Schmerzen leiden, weshalb es erforderlich ist, dass ihr jede Einschränkung, die Euch gegenüber einen durchschnittlichen Gleichaltrigen benachteiligen, beim Antrag erwähnt.
Viele Grüße
Silas
Der Gendefekt dürfte keinerlei Auswirkungen haben, erwähnen würde ich ihn trotzdem. Es geht wie gesagt nicht darum, dass man einfach nur Diagnosen im Antrag nennt, sondern um die Folgen, die diese verursachen. Es gibt zahlreiche Skoliotiker, die keinerlei Beeinträchtigungen haben und deshalb auch trotz großer Verkrümmungen keinen Anspruch auf einen Behindertenausweis. Andererseits kann man bei relativ geringen Verkrümmungen schon unter starken Bewegungseinschränkungen und Schmerzen leiden, weshalb es erforderlich ist, dass ihr jede Einschränkung, die Euch gegenüber einen durchschnittlichen Gleichaltrigen benachteiligen, beim Antrag erwähnt.
Viele Grüße
Silas
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(Stephen Hawking)
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- Silas
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Schroth KG
Hi Anjuli,
ich bin nicht operiert und werde mich auch in näherer Zukunft nich operieren lassen, da Prof. Halm in Neustadt mir sagte, es wäre zwar kein Problem, die Wirbelsäule gerade zu kriegen, es wäre aber eine Versteifung der kompletten Wirbelsäule erforderlich, was danach zu sehr starken Einschränkungen führt. Deshalb werde ich es jetzt mit einem Cheneau-Korsett von Rahmouni probieren. Man muss dazu sagen, dass ich fast 26 Jahre alt bin. Meine Skoliose ist ein mehr oder minder C-Bogen, der von oben bis unten über die Wirbelsäule geht und bisher alle Orhopäden etwas überfordert hat
Den Behindertenausweis beantrage ich, weil ich permanent unter starken Schmerzen leide, in meiner Bewegungsfähigkeit und Lebensqualität stark eingeschränkt bin (obwohl die Schroth-KG hat mir sehr geholfen hat, aber noch besser wird es aktuell nicht) und sich der Befund wahrscheinlich nicht in absehbarer Zeit bessern wird.
Das Korsett wird die Bewegungsfähigkeit und damit das Alltagsleben noch mehr einschränken, so dass ein Behindertenausweis und die Vorteile, die man dadurch gewinnt, ein kleiner Ausgleich für die erheblichen Nachteile durch die Krankheit wäre.
Da man mit Korsettversorgung oder durch Implantat versteifter Wirbelsäule auf Grund der (nicht immer nachvollziehbaren) Richtlinien eine Chance auf mehr Prozent hat, werde ich den Behindertenausweis erst beantragen, wenn ich das Korsett habe.
Die Hauptvorteile sind für mich, dass mein Arbeitsplatz dadurch sicherer wird, es bei den Steuern Vergünstigungen gibt und die Benutzung von Bussen und Bahnen im Umkreis von 100 km kostenlos ist (man muss allerdings einen ÖPNV-Berechtigungsaufkleber käuflich erwerben).
Es gibt übrigens auch eine Broschüre vom Bund, die man unter folgendem Link als PDF findet:
http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/K710.pdf
Dort werden unter dem Punkt 128 Wirbelsäulenerkrankungen wie Skoliose beschrieben.
Auf jeden Fall solltest Du alle Beschwerden, auch solche, die nichts mit der Wirbelsäule zu tun haben, aufführen, da sich diese zu einem höheren Prozentsatz summieren können.
Außerdem hat mir Lurchi eine sehr gute Aufstellung zu den Richtlinien, nach denen bewertet wird geschickt, die ich jetzt einfach mal hierher kopiere:
Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität
*0*
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder
anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades,
seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)
*10*
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende
Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig
rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) *20*
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
(Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende
Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig
rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)
*30*
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei
Wirbelsäulenabschnitten
*30 - 40*
mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der
Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei
Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett]; schwere
Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb])
*50 - 70*
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit
*80 - 100*
Vielleicht hilft das weiter.
Viele Grüße
Silas
ich bin nicht operiert und werde mich auch in näherer Zukunft nich operieren lassen, da Prof. Halm in Neustadt mir sagte, es wäre zwar kein Problem, die Wirbelsäule gerade zu kriegen, es wäre aber eine Versteifung der kompletten Wirbelsäule erforderlich, was danach zu sehr starken Einschränkungen führt. Deshalb werde ich es jetzt mit einem Cheneau-Korsett von Rahmouni probieren. Man muss dazu sagen, dass ich fast 26 Jahre alt bin. Meine Skoliose ist ein mehr oder minder C-Bogen, der von oben bis unten über die Wirbelsäule geht und bisher alle Orhopäden etwas überfordert hat
Den Behindertenausweis beantrage ich, weil ich permanent unter starken Schmerzen leide, in meiner Bewegungsfähigkeit und Lebensqualität stark eingeschränkt bin (obwohl die Schroth-KG hat mir sehr geholfen hat, aber noch besser wird es aktuell nicht) und sich der Befund wahrscheinlich nicht in absehbarer Zeit bessern wird.
Das Korsett wird die Bewegungsfähigkeit und damit das Alltagsleben noch mehr einschränken, so dass ein Behindertenausweis und die Vorteile, die man dadurch gewinnt, ein kleiner Ausgleich für die erheblichen Nachteile durch die Krankheit wäre.
Da man mit Korsettversorgung oder durch Implantat versteifter Wirbelsäule auf Grund der (nicht immer nachvollziehbaren) Richtlinien eine Chance auf mehr Prozent hat, werde ich den Behindertenausweis erst beantragen, wenn ich das Korsett habe.
Die Hauptvorteile sind für mich, dass mein Arbeitsplatz dadurch sicherer wird, es bei den Steuern Vergünstigungen gibt und die Benutzung von Bussen und Bahnen im Umkreis von 100 km kostenlos ist (man muss allerdings einen ÖPNV-Berechtigungsaufkleber käuflich erwerben).
Es gibt übrigens auch eine Broschüre vom Bund, die man unter folgendem Link als PDF findet:
http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/K710.pdf
Dort werden unter dem Punkt 128 Wirbelsäulenerkrankungen wie Skoliose beschrieben.
Auf jeden Fall solltest Du alle Beschwerden, auch solche, die nichts mit der Wirbelsäule zu tun haben, aufführen, da sich diese zu einem höheren Prozentsatz summieren können.
Außerdem hat mir Lurchi eine sehr gute Aufstellung zu den Richtlinien, nach denen bewertet wird geschickt, die ich jetzt einfach mal hierher kopiere:
Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität
*0*
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder
anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades,
seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)
*10*
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende
Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig
rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) *20*
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
(Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende
Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig
rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)
*30*
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei
Wirbelsäulenabschnitten
*30 - 40*
mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der
Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei
Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett]; schwere
Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb])
*50 - 70*
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit
*80 - 100*
Vielleicht hilft das weiter.
Viele Grüße
Silas
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
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Gast
Bitte benutzt die Suchfunktion, bevor ihr so "Alltagsfragen" über den Behindertenausweis, KG nach Schroth etc. stellt. Die meisten Fragen wurden inzwischen schon gestellt und es befindet sich etliche Threads zu diesen Themen. Bitte stellt dann eure Fragen, falls sie bisher nicht gestellt wurden, in diesen bereits existierenden Threads.
Zum Thema "Behindertenausweis" habe ich einfach mal die letzten Threads vereinigt.
Und jetzt ran an die Tasten!
Zum Thema "Behindertenausweis" habe ich einfach mal die letzten Threads vereinigt.
Und jetzt ran an die Tasten!
-
Gast
ch hab jetz nochmal ne frage zu dem thema, wenns darum geht das arbeitgeber ungerne behinderte einstellen.
wenn ich nen job will, an dem ich kein körpereinsatz brauche (sprich was zum schreiben, büro, design, oder so ähnlich) und ich kann mich in der richtung noch vollständig bewegen und alles, und bin dort auch zu 100 prozent einsatzfähig, scheuen die betriebe dann trozdem davor?ich hab jetz mal meine akten durchgeforstet und folgende infos
-habe eine NF1 bedingte skoliose seit ich ca. 3 jahre alt bin
- vor der op hatte ich folgendes 115 grad rechtskonvex (nach cobb) irgendwas mit den hüften, schulternschiefstand,
Postoperative Röntgenkontrolle (direkt ausm bericht)
Wirbelsäule in zwei ebenen im stand vom 25.11.99
Bei diskretem schultertiefstand rechts von 1 cm und beckengeradestand steht die Wirbelsäule im Lot. bei regelrechter implantateinlage ohne zeichen einer disklokation zeigt sich eine sehr gute korrektur der skoliose in allen ebenen mit einer rechtskonvexen thorakalen restkrümmung von 34,7 nach cobb.
sollte DORSALE DISTRAKTIONSSPONOLYDESE versteifung mit stange heissen, was ich aus dem zusammenhang heraus annehme, geht die bei mir von
TH 1/2/3 bis L1/2/3 ....
und dem arztbericht nach, ist mein bewegungsaperat aufgrund der nf1 geschwächt. (ich hab eine schulsportbefreiung, für den rest meiner schulzeit)
wie siehts in dem fall aus? gruß anjuli
wenn ich nen job will, an dem ich kein körpereinsatz brauche (sprich was zum schreiben, büro, design, oder so ähnlich) und ich kann mich in der richtung noch vollständig bewegen und alles, und bin dort auch zu 100 prozent einsatzfähig, scheuen die betriebe dann trozdem davor?ich hab jetz mal meine akten durchgeforstet und folgende infos
-habe eine NF1 bedingte skoliose seit ich ca. 3 jahre alt bin
- vor der op hatte ich folgendes 115 grad rechtskonvex (nach cobb) irgendwas mit den hüften, schulternschiefstand,
Postoperative Röntgenkontrolle (direkt ausm bericht)
Wirbelsäule in zwei ebenen im stand vom 25.11.99
Bei diskretem schultertiefstand rechts von 1 cm und beckengeradestand steht die Wirbelsäule im Lot. bei regelrechter implantateinlage ohne zeichen einer disklokation zeigt sich eine sehr gute korrektur der skoliose in allen ebenen mit einer rechtskonvexen thorakalen restkrümmung von 34,7 nach cobb.
sollte DORSALE DISTRAKTIONSSPONOLYDESE versteifung mit stange heissen, was ich aus dem zusammenhang heraus annehme, geht die bei mir von
TH 1/2/3 bis L1/2/3 ....
und dem arztbericht nach, ist mein bewegungsaperat aufgrund der nf1 geschwächt. (ich hab eine schulsportbefreiung, für den rest meiner schulzeit)
wie siehts in dem fall aus? gruß anjuli
