Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
gast-Lissy

Beitrag von gast-Lissy »

Stimmt, aber man kann eine Gleichstellung beantragen. Dann hat man zumindest einen besseren Kündigungsschutz!
Lissy
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Gästenachricht
quirlie

Beitrag von quirlie »


Es geht mir nicht darum, eine offizielle, schriftliche Bestätigung für eine "Behinderung" zu haben.


ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich gut für einen selbst ist, sich als "Behinderten" einzustufen. Da gibts doch wirklich noch ganz andere Kaliber.
Und andere Menschen gehen auch ins Fitnesscenter für eine straffe Figur und gegen die Büro-Rückenschmerzen und müssen das zahlen. Und wir machen halt auch was für unsere Rücken.
Und man darf auch nicht vergessen, daß wir dadurch "gezwungenermaßen" immer fitter sein werden als diejenigen, die gar nix für sich tun! Man kann das auch ein bisl positiv sehen... (Jammere auch viel rum.)
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keep going :gaga:
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Man sollte auf jeden Fall versuchen, seine Skoliose beim Versorgungsamt anerkennen zu lassen. Schwerbehindert ist man erst ab 50%
Lis
Aber schon ab 30% hat man gewisse Vorteile wie z.B. Kündigungsschutz. Man muß jedoch wissen das man beim Berufswechsel eventuell Probleme mit einer Neueinstellung bekommt. Viele Personalleiter sind der Meinung das eine Behinderung gleichzeitig eine vermehrte Arbeitsunfähigkeit bedeutet. Also Vorsicht. Tipp: erst dann den Antrag stellen wenn man sich sicher ist beim jetzigen Arbeitgeber zu bleiben.
Dr. Steffan
Dr. K. Steffan
SimoneMey

Beitrag von SimoneMey »

Wie ist es eigentlich, wenn ich die Arbeitsstelle wechsel, ohne die Behinderung anzugeben, und erst später damit herausrücke. Habe ich dann trotzdem Kündigungsschutz und mehr Urlaub?

Noch eine Frage: Ich habe vor einem halben Jahr einen Antrag gestellt. Das Amt hat von meinem Arzt einen Befundbericht angefordert. Da steht lediglich die Diagnose drauf und dass ich mir mal den Fuss gebrochen habe. Wird nicht viel bringen oder? Wieso dauert das mit dem Antrag eigentlich so lange?
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Zitat:Wie ist es eigentlich, wenn ich die Arbeitsstelle wechsel, ohne die Behinderung
anzugeben, und erst später damit herausrücke. Habe ich dann trotzdem
Kündigungsschutz und mehr Urlaub?

Pech gehabt. Wenn die Behinderung schon vorher bestand gilt das nicht mehr und ist ein kündigungs Grund.


Zitat:Noch eine Frage: Ich habe vor einem halben Jahr einen Antrag gestellt. Das Amt hat von
meinem Arzt einen Befundbericht angefordert. Da steht lediglich die Diagnose drauf und
dass ich mir mal den Fuss gebrochen habe. Wird nicht viel bringen oder? Wieso dauert
das mit dem Antrag eigentlich so lange?

Der Arzt sollte schon etwas genauer beschreiben welche Einschränkungen bestehen sonst wird das mit dem Antrag nichts. Bei einer Ablehnung auf jeden Fall Wiederspruch einlegen.
Dr. Steffan
Dr. K. Steffan
Spila
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Beitrag von Spila »

Hallo Beate
Wenn man so an die ganzen KG-/Akupunktur-Zuzahlungen, Rehazuzahlungen, die man sein ganzes Leben lang leisten muss, oder z. B. auch an KG-Geräte für Zuhause etc. denkt, wäre das gar nicht so schlecht.
Ich kenne mich da bei der deutschen Steuererklärung nicht so gut aus, da ich in der Schweiz wohne. Ich mache solche Ausgaben jedoch als Krankheitskosten geltend (probiers zumindest), dann wird es vom Einkommen abgezogen, bringt nicht viel, aber immerhin. Probiers doch auch (falls das bei euch geht; bei der Steuererklärung musst du ja nicht zurückhaltend sein, sei sehr genau mit den Abzügen (das machen nämlich die anderen auch!)).
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Beitrag von Faultier B. »

Hallo Spila,

vielen Dank für Deinen Tipp. Das geht bei uns in Deutschland auch. Man muss aber mit dem Betrag, den man geltend machen möchte, einen Mindestprozentsatz seines Bruttoeinkommens überschreiten. Entweder sind es 2 % oder 3 % des Bruttoeinkommens - habe die Zahl jetzt nicht genau parat in meinem total erkälteten Kopf, die man für Gesundheitskosten selber bezahlen muss. Erst Beträge, die darüber hinausgehen, bekommt man über die Steuererklärung zurück.

Grüezi Beate
Spila
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Beitrag von Spila »

Hallo Beate

Das wollten sie in meinem Kanton auch einführen (gewisser Prozentsatz des Einkommens), es wurde aber abgelehnt (war mit etwas anderem gekoppelt, deshalb wurde es abgelehnt). Na ja, jetzt werden sich die "Beamten" noch lange am zählen von Rechnungen erfreuen.
Amali
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Beitrag von Amali »

Hallo!Ich hatte vor der Op (72 und 55 Grad) 40 Prozent. Abgeleitet aus leichteren Beschwerden und der Einschränkungen durch das Korsett. Nun hatte ich nach der OP einen verschlimmerungsantrag aus folgenden Gründen gestellt:
1.) bin ich durch meine dauerhafte versteifung sicherlich mehr eingeschrenkt als vorher, wo ich das Korsett im Notfall ablegen konnte(blödes Beispiel: wenn ich vorher ne magen-darm-verstimmung hatte konnte ich beim Übergeben das Korsett ablegen, jetzt liege ich nach so einem "Ereignis" zwei Tage wegen extremen Rückenschmerzen flach)
2.)Ist die WS deutlich weniger belastbar als vor der OP. Ich kann weniger lange sitzen, habe schnell nackenschmerzen und kann auch weniger lang stehen und laufen.
3.) Kommen Knieschmerzen dazu (weil ich z.b. immer" in die Knie muss wenn ich u.a. was aufheben möchte)
4.) Darf ich laut Artz die WS noch weniger belasten da ich unten nur noch zwei Bandscheiben habe und die ohnehin schon extrem belastet werden.

Der Gutachter meinte jedoch ich hätte mit OP mehr Bewegungsfreiheit als mit Korsett !!!!(er hat mich zuvor noch nie gesehen!!) Mit viel mehr hat er seine Entscheidung 40 % nicht begründet.
Eine andere hat exact die gleiche versteifung und einschränkungen und 50%. liegt das an den Gutachtern der zuständigen gesundheitsämter??

danke schon mal für eure antworten,

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Tanja
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Mein Tipp: unbedingt Einspruch erheben und ein neues Gutachten von einem Skoliosespezialisten verlangen.
Dr. Steffan
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Beitrag von Amali »

Hallo Doktor Steffan,
ich hattet einen Verschlimmerungsantrag gestellt und musste daraufhin zu der Gutachterin, bei der ich damals die 40% bekommen hatte, vor der OP. Die jedoch erstellte ein von vorne bis hinten widersprüchliches Gutachten. Wir gingen in (Berufung oder revison, ich kenne den UNterschied nicht) doch der zweite gutachter hatte auf gut deutsch einen an der Waffel- er wollte, dass ich im liegen mit geraden beinen ohne abstützen hochkomme (haha) und war ja der ansicht, dass ich durch die OP völlig wiederhergestellt bin. habe ich die chance, auch nach zwei gutachtern noch meinen antrag durchzubekommen??

Danke,

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Tanja
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Beitrag von SteffiH »

Hi Tanja,
nach meiner OP (Okt. 1982) haben meine eltern auch den Antrag auf Schwerbehinderung (mit sämtl. Gutachten etc) gestellt. Im Frühjahr 1983 bekam ich dann den Schwerbehindertenausweis mit 50%. Als dieser vollgestempelt war, alle 4 jahre ein neuer, mußte ein neuer mit neuem Bild gemacht werden. Der nette Mann vom Versorgungsamt fragte mich dann nur, ob da eine besserung in Aussicht stünde, da habe ich verneint. Daraufhin meinte dieser machen wir gleich die 16 Jahre rein, damit sie nicht alle 4 Jahre herkommen müssen.

Liebe Grüße
Steffi
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Beitrag von Amali »

Hallo Steffie!
Wieviel wurde bei dir versteift?

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Tanja
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Beitrag von Dr. Steffan »

@Amali
liegen Dir die Gutachten vor?? Wenn ja shcicke sie mir ich werde mal sehen was sich da noch machen läßt.
Dr. Steffan
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Beitrag von sabine 68 »

Also wenn ich das immer so lese :Hr.Dr.Steffan ,sie sind ein Engel.
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Beitrag von SteffiH »

Hi Tanja,
wieviel das sind weiß ich leider nicht genau. Soviel ich weiß, haben die mir ein paar Lendenwirbel und meine Halswirbelsäule nicht versteift. Und bei meiner letzten Röntgenkontrolle 1987 hab ich auch nicht danach gefragt.

Viele Grüße
Steffi

Nachtrag:
versteift wurden bei mir 9 Wirbel. Heute war ich nach langer Zeit mal wieder zur Rö.-Kontrolle. Mein Doc probiert jetzt an meine alten Unterlagen aus den Jahren 1982, 1983 und 1987 aus Mannheim dranzukommen um ein Vergleich machen zu können.
Meine Winkel wurden auch ausgemessen: Restskoliose im unteren Bereich 47° und im oberen 37°.



[f1][ Editiert am: 24-01-2003 8:57 ][/f]
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Also wenn ich das immer so lese :Hr.Dr.Steffan ,sie sind ein Engel.
Nicht wirklich :P
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Amali
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Was sind große Teile der Wirbelsäule?

Beitrag von Amali »

Hallo Dr. Steffan,
ich möchte mich zunächst für ihr angebot bedanken und ziehe es in Erwägung, es anzunehmen.
Derzeit geht es um die wenn auch so simpel klingende Frage
Was sind große Teile der Wirbelsäule? :nixweiss:
Grund ist, dass man für die 50-70% laut so einem "Leitfaden für Gutachter" entweder ein Korsett, dass alle drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst haben muss oder (!) dass große Teile der Wirbelsäule versteift sein müssen.
Wenn ich nun 12 Wirbel versteift habe, ist das ein großer Teil, oder?
:juggle:

Ich bedanke mich jetzt schon mal für ihre Antwort. :mrgreen:
Liebe Grüße

Tanja
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Beitrag von SteffiH »

Hi Tanja,
gehst du noch zur Schule oder bist du schon berufstätig?
Die jobsuche mit dem Schwerbehindertenausweis ist gar nicht so toll. Die kleineren Betriebe wollen gar keine oder bilden nur aus. :(
Größere Chanchen hat man dagegen bei größeren Firmen oder im öffentlichen Dienst, weil die einen gewissen Prozentsatz an Schwerbehinderten einstellen müssen.

Liebe Grüße
Steffi
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Re: Was sind große Teile der Wirbelsäule?

Beitrag von Dr. Steffan »

Amali hat geschrieben:Derzeit geht es um die wenn auch so simpel klingende Frage
Was sind große Teile der Wirbelsäule? :nixweiss:
Grund ist, dass man für die 50-70% laut so einem "Leitfaden für Gutachter" entweder ein Korsett, dass alle drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst haben muss oder (!) dass große Teile der Wirbelsäule versteift sein müssen.
Wenn ich nun 12 Wirbel versteift habe, ist das ein großer Teil, oder? :
Das ist allerdings ein großer Anteil. Es geht allerdings nicht nur um die Versteifung sondern auch um Bewegungseinschränkungen und Schmerzen.
Dr. Steffan
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