Hallo zusammen!
Als Mutter eines 14jährigen Sohnes, bei dem vor 2,5 Jahren Skoliose indiziert wurde und der im Herbst letzten Jahres während seines stationären Aufenthaltes in Bad Sobernheim ein neues Korsett (das erste war von Bad-Wildungen und gerade 10 Monate alt) verordnet und angepaßt bekam, sehe ich mich zunehmend der Willkür meiner Beihilfestelle (bin privat versichert) und meiner Krankenkasse (Debeka) ausgesetzt.
Als erstes erkannte die Beihilfe den 4-wöchigen Aufenthalt in Sobi nicht an (3.500 €) mit der Begründung, das sei eine Reha-Maßnahme, die einer vorherigen Genehmigung und Begutachtung durch einen Amtsarzt bedurft hätte. Ich wäre nie im Leben darauf gekommen, daß eine SIR in Sobi gleichzusetzen ist mit einer Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung (z.B. nach Knie- oder Hüft-OP). Die Beihilfefibel gibt dazu auch nichts her. Mein Widerspruch läuft und ich empfinde die Wartezeit als reine Schikane ...
Allerdings hat die Beihilfe das zweite Korsett meines Sohnes anerkannt, dagegen meine Privatversicherung nicht. Sie stellt sich auf den Standpunkt, sie hätte im Behandlungsjahr bereits schon einmal ein solches Hilfsmittel erstattet. Ich empfinde das allein schon deswegen diskriminierend, weil wir ohnehin viele Kosten selbst tragen müssen: Fahrtkosten nach Sobi, Sprossenwand, regelmäßige KG, die nicht voll übernommen wird, neues Fahrrad (zum Aufrechten Sitzen wegen des Korsetts), Anschaffung neuer Kleidung, weil das Korsett zu einem höheren Verschleiß führt - aber ich erzähle da ja nichts Neues.
Wer hat auch schon solche Erfahrungen gemacht und evtl. mit Widerspruch Erfolg gehabt? Hat jemand Tips für mich im Umgang mit Erstattungsstellen?
Vielen Dank!
Priv. KrKasse erstattet 2. Korsett i. Behandlungsjahr nicht
Geh- und Stützapparat?
Nachtrag:
Entspricht ein Cheneau-Korsett einem "Geh- und Stützapparat", also einem Hilfsmittel, das in den Versicherungsbedingungen der Debeka nur einmal im Behandlungsjahr erstattungsfähig ist???
Tiberius
Entspricht ein Cheneau-Korsett einem "Geh- und Stützapparat", also einem Hilfsmittel, das in den Versicherungsbedingungen der Debeka nur einmal im Behandlungsjahr erstattungsfähig ist???
Tiberius
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- Arzt / Ärztin
- Beiträge: 1464
- Registriert: Fr, 24.05.2002 - 14:57
- Geschlecht: männlich
Die Behandlung in Sobi ist definitiv eine Reha-Maßnahme. Rehamaßnahmen werden aber von den privaten Kassen nicht gezahlt.
Die privaten KV erkennen jedoch in der Regel solche Maßnahmen als Sanatoriumsbehandlungen an, vorausgesetzt man beantragt es vorher.
Das Korsett kann auch nach einer kürzeren Frist neu gebaut werden. Die ärztliche Verordnung muß aber eine dementsprechende Begründung enthalten. Wenn das versäumt wurde läßt sich im Nachhinein nur noch schwer etwas machen.
Bei allen größeren Kostenstellen sollte man immer vorher mit der KV reden, in der Regel ist es dann kein Problem.
Die privaten KV erkennen jedoch in der Regel solche Maßnahmen als Sanatoriumsbehandlungen an, vorausgesetzt man beantragt es vorher.
Das Korsett kann auch nach einer kürzeren Frist neu gebaut werden. Die ärztliche Verordnung muß aber eine dementsprechende Begründung enthalten. Wenn das versäumt wurde läßt sich im Nachhinein nur noch schwer etwas machen.
Bei allen größeren Kostenstellen sollte man immer vorher mit der KV reden, in der Regel ist es dann kein Problem.
Dr. K. Steffan
Priv. KrKasse ....
[equote]Das Korsett kann auch nach einer kürzeren Frist neu gebaut werden. Die ärztliche Verordnung muß aber eine dementsprechende Begründung enthalten. [/equote]
Die hat sie. Ich werde mit der Privaten KV einmal telefonisch Kontakt aufnehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!
Ute
Die hat sie. Ich werde mit der Privaten KV einmal telefonisch Kontakt aufnehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!

Ute