Frage nach Wartezeit für Behindertenausweis

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Gast

Frage nach Wartezeit für Behindertenausweis

Beitrag von Gast »

Hallo,

habe mal eine Frage an die, die schon einen Behindertenausweis besitzen. Wie lange hat die Bearbeitung Eures Antrages beim Versorgungsamt gedauert bis der Bescheid kam?
Ich wurde vom Integrationsfachdienst danach gefragt, mein Antrag beim Versorgungsamt liegt nun 5 Monate zurück, außer einer Eingangsbestätigung kurz danach kam noch nichts.
Würde mich über Eure Antworten freuen. Danke schon mal im Voraus. Gruß Ute
Galadriel73
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Beitrag von Galadriel73 »

Bei dem Ausweis meiner Tochter hat es 5 Monate gedauert......
Mit freundlichen Grüßen, Frau Scheuermann!
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Tomma
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Beitrag von Tomma »

Das ist von Amt zu Amt und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bei mir hat es damals neun Monate gedauert vom Antragseingang bis zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
Agrimon
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Beitrag von Agrimon »

Hallo,

leider weiß ich das nicht mehr so genau, da es bei mir schon über 10 Jahre her ist, wie mein Vater damals den Antrag gestellt hat. Bis zu meinem Umzug letzten Jahres war der Ausweis noch befristet, jetzt ist er in einen Unbefristeten umgewandelt worden.

Gruß Agrimon
bin eine Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht und noch Interesse für andere Dinge hat

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Galadriel73
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Beitrag von Galadriel73 »

@ Agrimon:

Frage am Rande:
Unter welchen Bedingungen wird denn der Ausweis in einen unbefristeten umgewandelt ???
Mit freundlichen Grüßen, Frau Scheuermann!
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

Frag ich mich auch, denn bei mir war es auch so in diesem Jahr. Vielleicht liegt es daran, wie lange man den Behindertenausweis schon hat. Habe mal ein bisschen gegoogelt und das gefunden (Punkt (2)): http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html

Ute, auf deine Frage kann ich leider nicht antworten. Aber eins kann ich dir sagen: Manche Versorgungsämter trödeln gern, also würde ich ruhig mal nachhaken.
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Agrimon
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Beitrag von Agrimon »

Hallo Dalia,

das glaube ich auch. Das kommt auf die länge drauf an, wie lange man den Ausweis schon hat und auf den Gesetzestext. Ich gebe den Paragraphen mal so wieder, wie ich ihn verstanden habe. Im Text heißt es ja:

In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Das bedeutet in meiner Sicht, wenn sich am Gesundheitszustand seit Antragstellung nichts verändert bzw. verbessert hat, also nicht heilbar ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Vielleicht bekomme ich ein Praktikum im Versorgungamt, dann kann ich mich darüber noch genauer erkundigen.

Noch ein kurzer Nachtrag zur Erstaustellung des Ausweises: Es kommt auch darauf an, wie lange es dauert, bis die Ärzte ihre Berichte ins Versorgungsamt schicken. Das kann manchmal auch bis zu drei Monaten dauern. Normalerweise geht das recht schnell mit der Ausstellung des Ausweises. Nur die Arztberichte dauern eben länger.

Gruß Agrimon
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