Chronisch krank durch Skoliose?

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Wolfgang
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Chronisch krank durch Skoliose?

Beitrag von Wolfgang »

Hallo,

wie ich in der Vorstellungsecke geschrieben habe, wurde mir die Diagnose Skoliose vor vier Monaten übermittelt.

Da dies eine unheilbare Krankheit ist (zumindest meines Wissens) ;) habe ich nun folgende Fragen.

Zähle ich damit nun zu den chronisch Kranken, so dass ich nun nur noch 1 % meines Einkommens zuzahlen muss. Wie ist das den bei euch?

Wenn das so ist, wie läuft das dann ab. Muss ich dann meine Krankenkasse informieren, oder wie läuft das sonst ab.

Vielen Dank schon mal. Eventuelle weitere Rückfragen kann ich euch erst am Samstag beantworten, da ich morgen den ganzen Tag unterwegs bin.

Wenn meine Frage shcon mal beantwortet wurde, dürft ihr mich natürlich auch hin verlinken, aber ich habe nichts gefunden.
Liebe Grüße von Wolfgang (33) mit
Hydrocephalus seit Geburt und Skoliose seit Februar 2006

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Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Wolfgang,

hier einen Auszug aus einem Fragen- und Antwort-Katalog der Krankenkassen:
______________

Chronisch Kranke

Frage: Wie wird der Begriff "schwerwiegend chronisch krank" definiert?

Antwort: Sie gelten als schwerwiegend chronisch krank, wenn Sie seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein mussten. Unter dem Begriff "derselben Krankheit" ist eine solche Krankheit zu verstehen, die ununterbrochen besteht und deren ununterbrochene Behandlung Sie durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nachweisen können.

Voraussetzung ist eine ärztliche Dauerbehandlung, die durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachgewiesen werden muss. Die Behandlung muss mindestens ein Jahr lang erfolgt sein. Zusätzlich muss eines von drei Kriterien erfüllt sein:
1. Pflegestufe 2 oder 3
2. Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent oder Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.
3. Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Therapie, Verordnung von Heilmitteln oder Medikamenten oder Versorgung mit Hilfsmitteln), "ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung, oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" zu befürchten sind.

Der Nachweis über die Krankheit ist gegenüber der Krankenkasse jedes Jahr zu erbringen.

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihre Erkrankung schwerwiegend chronisch ist.

_______________________________

Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben
Gruß Evi
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Wolfgang
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Beitrag von Wolfgang »

Hallo Evi,

danke für deine schnelle Antwort.

Einmal pro Quartal in Behandlung war ich bis jetzt noch nicht, könnte mir aber blühen.
Das muss wohl auf jeden Fall sein, wenn ich dich richtig verstanden habe.

Zu den anderen Punkten

2 und 3
Diese Regelungen hatte ja das Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Ich meine aber mich daran zu erinnern, dass der als chronisch krank gilt, der einen Gdb von 70 hat UND in Pflegestufe 2 oder 3 ist. Wenn nur eines von beiden erfüllt sein muss, wäre ich ja schon lang chronisch krank. Aber wie gesagt, die vierteljährliche Behandlung gehört wohl dazu.

Danke dir auf jeden Fall.
Liebe Grüße von Wolfgang (33) mit
Hydrocephalus seit Geburt und Skoliose seit Februar 2006

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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Wolfgang,

Ich denke, dass der Nachweis über ein Jahr Dauerbehandlung in Kombination mit Punkt 3 (wo der Arzt ja nur entsprechend formulieren muss) am besten umzusetzen ist.

Meine Bescheinigung untergliedert sich in
A Der o.g. Versicherte ist bei uns wegen derselben Krankheit seit dem...in Behandlung und wird mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt (Dauerbehandlung).

B Dauerdiagnose
........

C Ende der Behandlung nicht absehbar

Es ist eine kontinuierliche Behandlung der unter B genannten Krankheiten erforderlich.....weiter wie unter Punkt 3 angegeben.

Wichtig, Du brauchst diese Bescheinigung als Ausgangssituation, um im darauf folgenden Jahr die "1% Befreiung" zu bekommen.

Gruss
Klaus
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Wolfgang
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Beitrag von Wolfgang »

Hallo,

vielen Dank für eure hilfreichen Informationen und Tipps.

@Klaus
Mir geht es ja nicht darum, auf Biegen und Brechen jetzt Vorteile für mich durchzusetzen. Ich wollte einfach wissen, was mir da rechtlich zusteht und wie der Ablauf ist. Was mir zusteht, will ich auch bekommen.

Danke euch allen.
Liebe Grüße von Wolfgang (33) mit
Hydrocephalus seit Geburt und Skoliose seit Februar 2006

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