Grad der Behinderung - Einspruch?
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Babette
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Grad der Behinderung - Einspruch?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage, weiß aber nicht, ob ich in der richtigen Rubrik bin. Falls nicht, sorry schonmal.
Ich habe gerade meinen Feststellungsbescheid für den Grad der Behinderung bekommen und habe 30 GdB bekommen.
Jetzt meine Frage: gehen die davon aus, dass man automatisch erstmal Einspruch einlegt (so was in der Art hatte man mir in Bad Sobernheim gesagt, meine ich mich zu erinnern)? Hat da jemand von Euch Erfahrung mit?
Falls man Einspruch einlegt, muss man dann neue Daten einreichen oder erstmal mit den Ärzten sprechen, dass sie nochmal ein möglicherweise deutlicheres Gutachten schreiben?
Ich bin gerade wieder in einer schlimmen Schmerzphase und fühle mich zu 100 % behindert, da kommen mir 30 wenig vor und daher die Überlegung.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Babette
ich habe mal eine Frage, weiß aber nicht, ob ich in der richtigen Rubrik bin. Falls nicht, sorry schonmal.
Ich habe gerade meinen Feststellungsbescheid für den Grad der Behinderung bekommen und habe 30 GdB bekommen.
Jetzt meine Frage: gehen die davon aus, dass man automatisch erstmal Einspruch einlegt (so was in der Art hatte man mir in Bad Sobernheim gesagt, meine ich mich zu erinnern)? Hat da jemand von Euch Erfahrung mit?
Falls man Einspruch einlegt, muss man dann neue Daten einreichen oder erstmal mit den Ärzten sprechen, dass sie nochmal ein möglicherweise deutlicheres Gutachten schreiben?
Ich bin gerade wieder in einer schlimmen Schmerzphase und fühle mich zu 100 % behindert, da kommen mir 30 wenig vor und daher die Überlegung.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Babette
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fischotter
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- Diagnose: Kyphoskoliose in verbindung mit Scheuermann. Versteift von th3 bis l3 und neu dazu Vorfall L5/S1
- Therapie: Nehme, Schmerz bedingt 4x40mg Oxycodon und nach Bedarf Morphium 2%
Re: Grad der Behinderung - Einspruch?
Hallo,
der Grad der Behinderung richtet sich nach der Krankheit und nicht des empfindens. Es gibt so eine Art Katalog mit den Zuordnung der Prozente. Da gibt es so etwa Pauschal 30% für Rückenprobleme. Noch ein Beispiel, es gibt für M.S. 80%.Ausserdem liegt es auch ein großer Teil am dem FeststellenOrgan.
Ciao
Peter
der Grad der Behinderung richtet sich nach der Krankheit und nicht des empfindens. Es gibt so eine Art Katalog mit den Zuordnung der Prozente. Da gibt es so etwa Pauschal 30% für Rückenprobleme. Noch ein Beispiel, es gibt für M.S. 80%.Ausserdem liegt es auch ein großer Teil am dem FeststellenOrgan.
Ciao
Peter
- Kaffeetrinker
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- Diagnose: Hyperkyphose
Stand 2010----74°
Stand 2013----74° (ohne mein zutun)
Gut gehalten :) - Therapie: Korsetttherapie abgebrochen,
Reha BaSa 02/03 2014
es war geil und vermiss die Leute echt :) (und die Quälerei^^) - Wohnort: Südpfalz
Re: Grad der Behinderung - Einspruch?
Moin,
Also mehr wie 30% bekommste nicht, hiermal die Beschreibung für die 30%
Wirbelsäulenschäden
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende
oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität
schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen
andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)
Nachzulesen hier: http://www.vdk.de/cms/mime/2748D1297932185.pdf
irgendwo fast unten.
Gruß
Also mehr wie 30% bekommste nicht, hiermal die Beschreibung für die 30%
Wirbelsäulenschäden
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende
oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität
schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen
andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)
Nachzulesen hier: http://www.vdk.de/cms/mime/2748D1297932185.pdf
irgendwo fast unten.
Gruß
- Raven
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- Therapie: OP: 1997 mit 13 Jahren Versteifung Th3 - L5 / Hessing-Klinik Augsburg; kaum Restgrade
Re: Grad der Behinderung - Einspruch?
Hallo Kaffeetrinker,
das stimmt so, der GdB von 30 für diese Art von Wirbelsäulenschaden.
Jedoch: Bei Schmerzen (die die Fragestellerin wohl deutlich hat) kann es einen höheren GdB geben, da von "Schmerzen" nichts in der
von dir genannten Beschreibung steht!
Viele Grüße,
Raven
das stimmt so, der GdB von 30 für diese Art von Wirbelsäulenschaden.
Jedoch: Bei Schmerzen (die die Fragestellerin wohl deutlich hat) kann es einen höheren GdB geben, da von "Schmerzen" nichts in der
von dir genannten Beschreibung steht!
Viele Grüße,
Raven
Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
OP-Röntgenbilder
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- Kaffeetrinker
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Reha BaSa 02/03 2014
es war geil und vermiss die Leute echt :) (und die Quälerei^^) - Wohnort: Südpfalz
Re: Grad der Behinderung - Einspruch?
Das steht auch drin---Wirbelsäulensyndrom
Die habe ich nämlich auch ständig, mal mehr oder weniger stark, gibt trotzdem nur 30
Gruß
Edit: http://de.wikipedia.org/wiki/Wirbels%C3%A4ulensyndrom
Die habe ich nämlich auch ständig, mal mehr oder weniger stark, gibt trotzdem nur 30
Gruß
Edit: http://de.wikipedia.org/wiki/Wirbels%C3%A4ulensyndrom
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minimine
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- Registriert: So, 17.02.2008 - 13:21
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Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015 - Kontaktdaten:
Re: Grad der Behinderung - Einspruch?
Hallo Babette,
hier die Tabelle: http://www.global-help.de/gdb-tabelle/4242.shtml
Schmerzen sind dort, wie Kaffeetrinker schon schrieb, unter Wirbelsäulensyndrome zusammengefasst.
LG
Minimine
hier die Tabelle: http://www.global-help.de/gdb-tabelle/4242.shtml
Schmerzen sind dort, wie Kaffeetrinker schon schrieb, unter Wirbelsäulensyndrome zusammengefasst.
LG
Minimine
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Minimine
Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Minimine
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Babette
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Re: Grad der Behinderung - Einspruch?
Vielen Dank Euch allen.
Dann lasse ich es, ist sowieso weniger Aufwand...
VG
Babette
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VG
Babette