von Klaus » Di, 26.07.2022 - 09:52
Hallo lully19977,
1. eine festgestellte "leichte Skoliose" sollte unbedingt mit Gradzahlen und der Art (zweibogig, einbogig - welche Bereiche) angegeben werden.
Zu einer kompletten Diagnose gehört auch die Erfassung aller möglichen Fehlstellungen der Wirbelsäule, z.Bsp. auch ein evtl. Rundrücken und Hohlkreuz. Ist die gesamte Wirbelsäule von vorn und von der Seite im Röntgenbild erfasst worden?
Dann sollte festgestellt werden, ob Dein Schmerz durch diese Situation ausgelöst sein könnte.
2. ein tatsächlich verkürztes Bein ist selten, in der Regel handelt es sich um einen Beckenschiefstand, der das so erscheinen lässt. Auslöser kann z. Bsp. eine Skoliose durch verkürzte Strukturen sein.
3. Die Art einer REHA und die entsprechende Genehmigung ist ganz von der konkreten kompletten Diagnose und der Empfehlung des Arztes zu dieser REHA abhängig. In der Regel ist das eher ein Orthopäde, der sich auf Fehlstellungen der Wirbelsäule spezialisiert hat. Natürlich kann das auch ein Hausarzt machen, der sich auf die Diagnose eines Orthopäden bezieht. Nur wenn die so unkonkret ist, wird das die Chance auf eine Genehmigung verringern.
Bei Fehlstellungen der Wirbelsäule geht es in erster Linie um eine spezielle REHA nach Katharina Schroth, die in Bad Salzungen und in Bad Sobernheim angeboten wird. Wenn das in Frage kommen sollte, ist der gewünschte Ort konkret anzugeben.
Gruß
Klaus
Hallo lully19977,
1. eine festgestellte "leichte Skoliose" sollte unbedingt mit Gradzahlen und der Art (zweibogig, einbogig - welche Bereiche) angegeben werden.
Zu einer kompletten Diagnose gehört auch die Erfassung aller möglichen Fehlstellungen der Wirbelsäule, z.Bsp. auch ein evtl. Rundrücken und Hohlkreuz. Ist die gesamte Wirbelsäule von vorn und von der Seite im Röntgenbild erfasst worden?
Dann sollte festgestellt werden, ob Dein Schmerz durch diese Situation ausgelöst sein könnte.
2. ein tatsächlich verkürztes Bein ist selten, in der Regel handelt es sich um einen Beckenschiefstand, der das so erscheinen lässt. Auslöser kann z. Bsp. eine Skoliose durch verkürzte Strukturen sein.
3. Die Art einer REHA und die entsprechende Genehmigung ist ganz von der konkreten kompletten Diagnose und der Empfehlung des Arztes zu dieser REHA abhängig. In der Regel ist das eher ein Orthopäde, der sich auf Fehlstellungen der Wirbelsäule spezialisiert hat. Natürlich kann das auch ein Hausarzt machen, der sich auf die Diagnose eines Orthopäden bezieht. Nur wenn die so unkonkret ist, wird das die Chance auf eine Genehmigung verringern.
Bei Fehlstellungen der Wirbelsäule geht es in erster Linie um eine spezielle REHA nach Katharina Schroth, die in Bad Salzungen und in Bad Sobernheim angeboten wird. Wenn das in Frage kommen sollte, ist der gewünschte Ort konkret anzugeben.
Gruß
Klaus