Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

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Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Marion 55 » Sa, 28.05.2011 - 00:07

:< Hallo zusammen! :<

Wo bekommt man den heute noch Krankengymnastik verschrieben.

Also ich war bei meinen Orthopäden gerade das ich eine Spritze und Tabletten bekommen habe. Bei wircklich starken Rückenschmerzen.

Nun habe ich eine momentane Lösung gefunden keine Schmerzen mehr zu habe.
Ich bekomme einen neuen Bürostuhl. Die Schmerzen sind weg.

Aber ich bin trotzdem der Meinung das Krankengymnastik bei Skoliose(80 Prozent Behinderung) wichtig wäre.
Oder auch mal eine Kur. Nichts bekommt man mehr.

Die Krankenkassen zahlen auch nur noch zweimal Schuerhöhung im Jahr. Manno das soll mal einer verstehen.
LG
Marion :)

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Andrea-Gast » Mi, 25.05.2011 - 22:16

Hallo zusammen!

Danke für die Antworten! Krankengymnastik bekomme ich schon, eine sonstige weiterführende Behandlung ist nicht geplant (muss man sich wohl selbst drum bemühen). Natürlich ist mir meine Gesundheit wichtig, aber mein Studium auch und ich leide wirklich sehr darunter, dass chronische Schmerzen nicht anerkannt werden.
Für einen Schwerbehindertenausweis reicht meine Verkrümmung nicht aus (zum Glück). Aber die Probleme bleiben. Gerade heute kam wieder eine Frist-Email von der Uni und ich weiß nicht, was ich antworten soll, denn wenn ich meine Schmerzen als Grund für eine Nichteinhaltung der Frist angeben würde, würde mein Dozent sie als Ausrede und mich als faul bezeichnen. Schlimm aber wahr.

Wie macht ihr das denn, wenn ihr über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig oder nur eingeschränkt tätig sein könnt? Ständig Atteste vom Arzt?

Grüße
Andrea

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Kaffeetrinker » Di, 24.05.2011 - 10:09

@ Raven

steht ja eigentlich da, normalerweise müßtest du dann 50% oder mehr bekommen.....

Aber entschieden wird ja immer anders :rolleyes:

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Klaus » Di, 24.05.2011 - 10:04

Andrea-Gast hat geschrieben:Letzte Woche kam dann die Diagnose Skoliose.
Ich denke, ausser den genannten einfachen Tipps zur Bewältigung der Schmerzen, sollte diese Diagnose doch unbedingt zu einer optimalen Behandlung führen.
Gerade wenn man noch im Studium ist, sollte man die Zeit nutzen, um dann nicht im Berufsleben auszufallen.

Gruss
Klaus

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Raven » Di, 24.05.2011 - 10:01

Hallo Silas,

eine gewisse Entscheidungfreiheit existiert da wohl aber auch.

Gehört nun z.B. die Versteifung von 15 Wirbeln zu

mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen
in zwei Wirbelsäulenabschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40


oder zu
mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung
großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch
Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfaßt
[z. B. Milwaukee-Korsett];
schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70

?

Mir sind da Fälle bekannt (nicht "vom Hörensagen", sondern persönlich), in denen z.B. mal so, und mal so entschieden wurde (jeweils selbe Versteifungsstrecke, oder gar die Person mit kürzerer hat den höheren GdB bekommen, keine Angabe weiterer Probleme wie Schmerzen bei der Beantragung, sehr ähnliches Alter). Der GdB ging da teilweise von 30 - 60.


Viele Grüße,
Raven

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Kaffeetrinker » Di, 24.05.2011 - 08:44

Ok hast Recht, aber dann müßten einige hier nach der Liste eindeutig mehr bekommen.
War wohl noch nicht wach heut morgen, hatte nur den Text von meinen 30% im Kopf.

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Silas » Di, 24.05.2011 - 08:00

Sorry Kaffeetrinker, aber was Du schreibst entspricht nicht den Gegebenheiten.

Zur Aufklärung hier der relevante Ausschnitt aus dem Anhaltspunktekatalog für die ärztliche Gutachtertätigkeit bei der Entscheidung über Behinderungsgrade:

Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität . . . . . . . . . . 0
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung,
rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung
oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd
auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) . . . . . . . . . . . . . . . 10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende
oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität
mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde
Wirbelsäulensyndrome) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende
oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität
schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen
andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) . . . . . . . . . . 30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen
in zwei Wirbelsäulenabschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40
mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung
großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch
Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfaßt
[z. B. Milwaukee-Korsett];
schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 – 100
Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit
motorischen Ausfallserscheinungen – oder auch die intermittierenden
Störungen bei der Spinalkanalstenose – sowie Auswirkungen
auf die inneren Organe (z. B. Atemfunktionsstörungen)
sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen (siehe Nummer 18
Absatz 8) können auch ohne nachweisbare neurologische
Ausfallserscheinungen (z. B. Postdiskotomiesyndrom) GdB/MdEWerte
über 30 in Betracht kommen.

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Kaffeetrinker » Di, 24.05.2011 - 07:44

Naja wenn noch was dazu kommt, klar aber nur wegen ner Skoli gibts ja keine 70%, auch im Normalfall keine 50% sondern eher 30% da müßte man sich im klaren, sein.

Rave hat auch ihre Einschränkungen und ging nicht über 40%.
Manche SB entscheiden wohl aus dem Bauch heraus, manche scheinen schon abgehärtet zu sein und tun das als was weiß ich ab.

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Silas » Di, 24.05.2011 - 06:52

Raven hat geschrieben: das mit dem Schwerbehindertenausweis sieht bei den Diagnosen leider schlecht aus.
Hallo Raven,

das kann man so nicht unbedingt sagen. Es kommt nicht in erster Linie auf die Diagnosen an, sondern auf die Einschränkungen, die damit verbunden sind.

Klar gibt es den Anhaltspunktekatalog, der die einzelnen Diagnosen abarbeitet, aber was den Ausschlag gibt ist, in wiefern man durch die Erkrankungen beeinträchtigt ist, was einen von "normalen" Menschen abhebt.

Ich habe nur eine 65° Skoliose, aber für die Summe meiner Rückenbeschwerden, die auch für eine Einschränkung meiner Gehfähigkeit verantwortlichsind, habe ich 70% bekommen.

Schmerzen waren dabei sicher einer der ausschlaggebenden Faktoren.

Viele Grüße,
Silas

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Bärle » Di, 24.05.2011 - 00:46

Hallo,
An (manchen?) Unis gibt es auch Sonderregelungen für chronisch Kranke, vielleicht ließe sich darüber etwas machen.
Wow, was es alles gibt heut zu Tage.

Da wird ja was getan für die Gesundheit, gut so.
Das war nicht immer so in Germany.

meine Grüße

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Raven » Mo, 23.05.2011 - 21:57

Hallo Silas,
Silas hat geschrieben:Du könntest versuchen einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, für Behinderte bieten die meisten Unis auch in Sachen Zeitfenster spezielle Regelungen.
das mit dem Schwerbehindertenausweis sieht bei den Diagnosen leider schlecht aus. Bei mir kamen z.B. auch nur ein GdB von 40 dabei raus.
An (manchen?) Unis gibt es auch Sonderregelungen für chronisch Kranke, vielleicht ließe sich darüber etwas machen.

Viele Grüße,
Raven

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Kaffeetrinker » Mo, 23.05.2011 - 21:44

naja mehr wie 30% wirds da nicht geben, Ausweis gibts erst ab 50%.

Naja wenn im Attest steht dass du chronisches Rückenleiden und Schmerzen hast, erklärt sich das ja von selbst-Stichwort Chronisch.

Und wie Silas schon erwähnte KG, Wärme und solche Sachen mal ausprobieren, entweder hilft oder nicht......

Re: Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Silas » Mo, 23.05.2011 - 20:41

Du könntest versuchen einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, für Behinderte bieten die meisten Unis auch in Sachen Zeitfenster spezielle Regelungen.

Viel wichtiger als die Frage, wie man ein Attest bekommt, wäre aber die Frage, wie man die Rückenschmerzen lindern kann.

Hier könnten Krankengymnastik, manuelle Therapie, Massage, Wärme u.ä. in Selbsttherapie, Korsett oder eine gut aufgebaute medikamentöse Schmerztherapie hilfreich sein.

Atteste/Befreiungen bei chron. Rückenschmerzen/Skoliose

von Andrea-Gast » Mo, 23.05.2011 - 20:11

Hallo!

Ich habe seit 5 Jahren chronische Rückenschmerzen, die mich in meinem Studium immer wieder lahm gelegt haben, so auch in den vergangenen 3 Monaten (durch Verspannungen auch starker Schwindel und Überlkeit). Letzte Woche kam dann die Diagnose Skoliose.

Mich würde interessieren, ob jemand von euch Erfahrungen damit hat, inwieweit Atteste von Ärzten über einen längeren Zeitraum bei eben chron. Rückenschmerzen ausgestellt werden können. Ein Studium ist natürlich flexibler gestaltet als ein fester Arbeitsplatz, allerdings bedeuten längere oder häufigere Fehlzeiten, dass ich ein Semester oder eine Veranstaltung wiederholen muss oder eben eine Hausarbeit (auch während einer vorlesungsfreien Zeit) nicht schreiben bzw. nicht rechtzeitig abgeben kann. Chron. Rückenschmerzen und deren Folgeerscheinungen gelten aber nicht als Entschuldigung. Ich kann aber auch nicht ständig zum Arzt gehen und mir kurzfristige Atteste ausstellen lassen.
Gibt es eine allgemeine Anerkennung, dass Skoliose eine Einschränkung bedeutet, die langfristig ist und kruzfristig auftreten kann und die ich in der Uni vorlegen kann?

Falls jemand eine Antwort darauf weiß oder einen Tipp für mich hat (z. B. auch wie ich so etwas mit einem Arzt abklären könnte), wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus
Andrea

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