von Andrea-Gast » Mo, 23.05.2011 - 20:11
Hallo!
Ich habe seit 5 Jahren chronische Rückenschmerzen, die mich in meinem Studium immer wieder lahm gelegt haben, so auch in den vergangenen 3 Monaten (durch Verspannungen auch starker Schwindel und Überlkeit). Letzte Woche kam dann die Diagnose Skoliose.
Mich würde interessieren, ob jemand von euch Erfahrungen damit hat, inwieweit Atteste von Ärzten über einen längeren Zeitraum bei eben chron. Rückenschmerzen ausgestellt werden können. Ein Studium ist natürlich flexibler gestaltet als ein fester Arbeitsplatz, allerdings bedeuten längere oder häufigere Fehlzeiten, dass ich ein Semester oder eine Veranstaltung wiederholen muss oder eben eine Hausarbeit (auch während einer vorlesungsfreien Zeit) nicht schreiben bzw. nicht rechtzeitig abgeben kann. Chron. Rückenschmerzen und deren Folgeerscheinungen gelten aber nicht als Entschuldigung. Ich kann aber auch nicht ständig zum Arzt gehen und mir kurzfristige Atteste ausstellen lassen.
Gibt es eine allgemeine Anerkennung, dass Skoliose eine Einschränkung bedeutet, die langfristig ist und kruzfristig auftreten kann und die ich in der Uni vorlegen kann?
Falls jemand eine Antwort darauf weiß oder einen Tipp für mich hat (z. B. auch wie ich so etwas mit einem Arzt abklären könnte), wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus
Andrea
Hallo!
Ich habe seit 5 Jahren chronische Rückenschmerzen, die mich in meinem Studium immer wieder lahm gelegt haben, so auch in den vergangenen 3 Monaten (durch Verspannungen auch starker Schwindel und Überlkeit). Letzte Woche kam dann die Diagnose Skoliose.
Mich würde interessieren, ob jemand von euch Erfahrungen damit hat, inwieweit Atteste von Ärzten über einen längeren Zeitraum bei eben chron. Rückenschmerzen ausgestellt werden können. Ein Studium ist natürlich flexibler gestaltet als ein fester Arbeitsplatz, allerdings bedeuten längere oder häufigere Fehlzeiten, dass ich ein Semester oder eine Veranstaltung wiederholen muss oder eben eine Hausarbeit (auch während einer vorlesungsfreien Zeit) nicht schreiben bzw. nicht rechtzeitig abgeben kann. Chron. Rückenschmerzen und deren Folgeerscheinungen gelten aber nicht als Entschuldigung. Ich kann aber auch nicht ständig zum Arzt gehen und mir kurzfristige Atteste ausstellen lassen.
Gibt es eine allgemeine Anerkennung, dass Skoliose eine Einschränkung bedeutet, die langfristig ist und kruzfristig auftreten kann und die ich in der Uni vorlegen kann?
Falls jemand eine Antwort darauf weiß oder einen Tipp für mich hat (z. B. auch wie ich so etwas mit einem Arzt abklären könnte), wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus
Andrea